Alissa Smajilovic · Disrupting Economic Norms International LLC · English

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Disrupting Economic Norms International LLC, 30 N Gould St Ste N, Sheridan, WY 82801, USA, vertreten durch Alissa Smajilovic. E-Mail: social@byalissas.at

1. Präambel

Disrupting Economic Norms International LLC, nachfolgend „Auftragnehmerin“, bietet insbesondere Business-Mentoring, Solution Design, Unternehmensberatung, Online-Kurse, digitale Inhalte, hybride Programme, Live-Programme, Intensives, Gruppenangebote, Community-Angebote, somatische Einzelarbeit und sonstige Weiterbildungs- und Beratungsleistungen an.

Die Auftragnehmerin schuldet die in der jeweiligen Produkt- und Leistungsbeschreibung vereinbarte Leistung, nicht jedoch einen bestimmten persönlichen, gesundheitlichen, beruflichen, finanziellen oder unternehmerischen Erfolg. Die Kundin bleibt für ihre Entscheidungen, ihre Umsetzung, ihre geschäftliche und rechtliche Prüfung sowie die daraus entstehenden Folgen selbst verantwortlich.

Soweit nicht ausdrücklich durch eine hierzu befugte Person als individuelle Leistung vereinbart, stellen die Angebote keine medizinische, psychotherapeutische, rechtliche, steuerliche oder individuelle Finanzberatung dar. Alissa Smajilovic ist weder Ärztin noch Psychotherapeutin. Bei körperlichen oder psychischen Beschwerden, Erkrankungen oder Krisen ist geeignete professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Zur besseren Lesbarkeit wird die weibliche Form verwendet; sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.

2. Geltungsbereich und Ausrichtung der Angebote

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Auftragnehmerin und ihren Kundinnen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kundin gelten nur, wenn die Auftragnehmerin ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Die Angebote richten sich, soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung nichts anderes angegeben ist, an Kundinnen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

Business-Mentoring-, Positionierungs-, Marketing-, Unternehmensaufbau-, Skalierungs-, Leadership-, Solution-Design- und vergleichbare Businessangebote werden grundsätzlich ausschließlich Unternehmerinnen angeboten. Somatic Practice, private Einzeltermine oder ausdrücklich als Verbraucherangebot gekennzeichnete kleine Kurse können auch von Verbraucherinnen gebucht werden.

3. Unternehmerinnen und Verbraucherinnen

Unternehmerin ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die den konkreten Vertrag überwiegend für Zwecke ihrer bereits aufgenommenen selbstständigen, gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit abschließt.

Eine bereits aufgenommene wirtschaftliche Tätigkeit kann insbesondere vorliegen, wenn die Kundin bereits konkrete entgeltliche Leistungen oder Produkte öffentlich anbietet oder vermarktet, Kundinnen oder Auftraggeberinnen akquiriert, Verkaufs- oder Leistungsgespräche führt, Leistungen erbringt, Rechnungen stellt oder eine bestehende selbstständige Tätigkeit erweitert.

Ein Gewerbeschein, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, eine bestimmte Rechtsform oder bereits erzielter Umsatz sind nicht zwingende Voraussetzung. Die bloße private Planung einer späteren Selbstständigkeit reicht jedoch nicht aus, wenn der Vertrag erst der erstmaligen Schaffung der Voraussetzungen für eine noch nicht aufgenommene Tätigkeit dient.

Verbraucherin ist eine natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die keiner bereits ausgeübten selbstständigen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse und der Zweck des konkreten Vertrags zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

4. B2B-Erklärung und Nachweise

Bei ausdrücklich als B2B gekennzeichneten Angeboten bestätigt die Kundin vor Vertragsschluss aktiv, dass sie als Unternehmerin und für ihre selbstständige oder geschäftliche Tätigkeit kauft.

Die Kundin verpflichtet sich, ihre Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Die Auftragnehmerin kann bei berechtigten Zweifeln geeignete Nachweise verlangen, insbesondere eine Website, ein Businessprofil, eine Tätigkeitsbeschreibung, eine Rechnung, einen Registerauszug oder vergleichbare Unterlagen.

Die Auftragnehmerin kann eine Bestellung ablehnen oder bis zur Klärung zurückstellen, wenn die Unternehmereigenschaft nicht hinreichend nachvollziehbar ist. Eine wissentlich falsche Erklärung stellt einen erheblichen Vertragsverstoß dar und kann eine außerordentliche Vertragsbeendigung sowie Schadenersatzansprüche auslösen.

Eine Erklärung oder Checkbox beseitigt keine zwingenden Verbraucherrechte, wenn die Kundin nach der tatsächlichen Rechtslage als Verbraucherin einzustufen ist.

5. Vertragsbestandteile und Rangfolge

Vertragsbestandteile sind insbesondere die jeweilige Produkt- und Leistungsbeschreibung, die Bestellzusammenfassung im Checkout, der Gesamtpreis und Zahlungsplan, produktbezogene Konditionen, gegebenenfalls besondere B2B-Community-, Vertraulichkeits- oder IP-Bedingungen, diese AGB und bei Verbraucherinnen die anwendbare Widerrufsbelehrung.

Individuelle Vereinbarungen sowie ausdrücklich zugesagte Eigenschaften des konkreten Angebots gehen allgemeinen Bestimmungen dieser AGB vor.

6. Angebot und Vertragsschluss

Die Darstellung eines Angebots auf einer Website, Verkaufsseite, Buchungsplattform, in sozialen Medien oder in einem Messaging-Dienst stellt grundsätzlich noch kein bindendes Vertragsangebot der Auftragnehmerin dar.

Mit Betätigung des zahlungspflichtigen Bestellbuttons oder einer eindeutigen schriftlichen Buchungserklärung gibt die Kundin ein verbindliches Vertragsangebot ab. Eine automatisierte Bestell- oder Zahlungsbestätigung bestätigt zunächst nur den Eingang der Bestellung, sofern sie nicht ausdrücklich zugleich als Annahme bezeichnet wird.

Der Vertrag kommt zustande, wenn die Auftragnehmerin die Bestellung ausdrücklich bestätigt, den Zugang freischaltet, den Termin verbindlich bestätigt, eine Zahlung unter ausdrücklicher Annahme entgegennimmt oder mit der Leistungserbringung beginnt.

Ein Anspruch auf Annahme einer Buchung besteht nicht. Die Auftragnehmerin kann Bestellungen insbesondere bei offenen Forderungen, früheren erheblichen Vertragsverstößen, einem berechtigten früheren Ausschluss, falschen Angaben, fehlender fachlicher Passung oder einem erheblichen Interessenkonflikt ablehnen.

7. Registrierung, Konten und Zugangsdaten

Für digitale Leistungen kann ein persönliches Konto erforderlich sein. Die Kundin hat richtige und vollständige Angaben zu machen, ihre Kontaktdaten aktuell zu halten, Zugangsdaten sicher aufzubewahren und eine gemeinsame oder fremde Accountnutzung zu verhindern.

Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden. Ein Missbrauchsverdacht ist unverzüglich mitzuteilen. Bei einem konkreten Missbrauchs- oder Sicherheitsverdacht darf die Auftragnehmerin den Zugang sofort vorläufig sperren.

Cyber-Angriffe, Scraping, automatisierte Zugriffe, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, Manipulationen, unbefugte Downloads und Eingriffe in die technische Infrastruktur sind untersagt.

8. Preise, Steuern und Rechnungsdaten

Maßgeblich ist der vor der Bestellung ausgewiesene Gesamtpreis in Euro oder US-Dollar. Gegenüber Verbraucherinnen werden die jeweils anwendbaren Steuern im Gesamtpreis ausgewiesen.

Gegenüber Unternehmerinnen erfolgt die umsatzsteuerliche Behandlung nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Reverse Charge wird nur angewendet, wenn dessen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.

Die Kundin ist für die richtige Angabe ihrer Rechnungs-, Unternehmens- und Steuerdaten verantwortlich.

9. Zahlung und Ratenzahlung

Die Zahlung erfolgt über die im Checkout angebotenen Zahlungsarten. Die Zahlungspflichten werden zu den im Checkout, auf der Rechnung oder im Zahlungsplan genannten Zeitpunkten fällig.

Eine vereinbarte Ratenzahlung ist lediglich eine Zahlungsweise des festen Gesamtpreises und kein monatlich kündbares Abonnement.

Der Gesamtpreis bleibt auch dann geschuldet, wenn die Kundin nicht oder nicht mehr teilnimmt, Inhalte nicht nutzt, Calls versäumt, ihr Unternehmen verändert oder beendet, keine Zeit für die Umsetzung findet, aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht fortsetzt oder den erwarteten Erfolg nicht erzielt.

Dies gilt nicht, soweit der Vertrag wirksam widerrufen, berechtigt aus wichtigem Grund beendet, der Preis nach zwingendem Recht gemindert oder die Leistung von der Auftragnehmerin endgültig nicht vertragsgemäß erbracht wird.

Ein Anspruch auf Unterbrechung, Verschiebung, Verlängerung oder nachträgliche Änderung eines Zahlungsplans besteht nicht.

10. Finanzierung über Zahlungsdienstleister

Wählt die Kundin eine Finanzierung oder Ratenzahlung eines externen Zahlungsdienstleisters, kann zusätzlich ein eigenständiger Vertrag zwischen der Kundin und diesem Zahlungsdienstleister entstehen. Die Auftragnehmerin hat keinen Einfluss auf Bonitätsprüfung, Zinsen, Zahlungsintervalle oder die Entscheidung des Zahlungsdienstleisters.

Wird eine externe Finanzierung abgelehnt, entfällt der mit der Auftragnehmerin geschlossene Vertrag nicht automatisch. Soweit vor Vertragsschluss nichts anderes vereinbart wurde, bleibt der Gesamtpreis fällig und ist über eine andere angebotene Zahlungsart zu begleichen.

Eine Anzahlung wird nur dann als nicht rückzahlbare Reservierungsgebühr behandelt, wenn dies vor der Zahlung ausdrücklich, transparent und gesondert vereinbart wurde und zwingendes Recht dem nicht entgegensteht.

11. Zahlungsverzug bei Unternehmerinnen

Bei einem von der Unternehmerkundin zu vertretenden Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Unternehmerverzugszinsen. Zusätzlich kann die gesetzliche Pauschale von 40 Euro für Betreibungskosten sowie der Ersatz darüber hinausgehender notwendiger, zweckentsprechender und angemessener Betreibungs- und Rechtsverfolgungskosten verlangt werden.

Nach erfolgloser Zahlungserinnerung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist darf die Auftragnehmerin digitale Zugänge sperren, Live-, Support- und Community-Leistungen aussetzen und weitere Termine zurückhalten. Eine durch den Zahlungsverzug verursachte Sperre verlängert den Programm-, Leistungs- oder Zugangszeitraum nicht.

Sind zwei aufeinanderfolgende Raten oder eine Rate länger als 30 Tage fällig und wurde eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen erfolglos gesetzt, kann bei Unternehmerinnen der noch offene Restbetrag sofort fällig gestellt werden.

Unberechtigte Rückbuchungen oder wissentlich falsche Chargebacks stellen keinen wirksamen Widerruf und keine wirksame Vertragsbeendigung dar.

12. Aufrechnung und Zurückbehaltung im B2B-Verhältnis

Unternehmerinnen dürfen nur mit unbestrittenen, von der Auftragnehmerin anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

13. Einzeltermine

Für einzeln gebuchte Termine gelten ergänzend die vor dem Kauf bereitgestellten Terminbedingungen. Erscheint die Kundin verspätet, endet der Termin grundsätzlich zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt.

Ein Anspruch auf Verlängerung, Nachholung oder anteilige Erstattung besteht nicht, sofern die Verspätung nicht von der Auftragnehmerin verursacht wurde.

Bei B2B-Terminen besteht außerhalb ausdrücklich vereinbarter Stornorechte kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht.

14. Digitale Inhalte und vollständige Bereitstellung

Die in der Produktbeschreibung genannten digitalen Inhalte werden nach Vertragsschluss und, soweit vereinbart, nach Zahlungseingang vollständig oder nach dem angegebenen Freischaltungsplan bereitgestellt.

Bei vollständiger Freischaltung gelten die vereinbarten digitalen Kursinhalte als vollständig bereitgestellt. Bei gestaffelter Freischaltung gilt jeder freigeschaltete Teil mit seiner Freischaltung als bereitgestellt.

Die inhaltliche Bereitstellung ist von der Dauer des technischen Plattformzugangs zu unterscheiden.

15. Zugangsdauer

Sofern die Produktbeschreibung keinen längeren Zeitraum nennt, besteht der vertraglich geschuldete Zugang zum gehosteten Kursbereich für 30 Monate ab erstmaliger Freischaltung.

Der geschuldete Zugangszeitraum endet nach 30 Monaten automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Die Auftragnehmerin kann den Zugang danach freiwillig und kostenlos fortführen. Diese freiwillige Fortführung ist keine geschuldete Hauptleistung, begründet keinen neuen Mindestzeitraum und keinen Anspruch auf unbefristeten Zugang und kann nach Ablauf der 30 Monate geändert oder beendet werden.

Nach Ende des geschuldeten Zugangszeitraums besteht kein Anspruch auf Download, Migration oder anderweitige dauerhafte Bereitstellung, sofern die Produktbeschreibung nichts anderes bestimmt.

16. Technische Form der Bereitstellung

Der Zugriff wird über mindestens eine kostenlos nutzbare und im Wesentlichen gleichwertige technische Zugriffsmöglichkeit ermöglicht, beispielsweise über Browser, Mitgliederbereich, App oder eine vergleichbare Plattform.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Browser, Hostinganbieter, App-Anbieter, Domainnamen, Plattformtyp, Aufbau, Design oder eine bestimmte Benutzeroberfläche besteht nur, wenn dies ausdrücklich als wesentliche Eigenschaft vereinbart wurde.

Die Auftragnehmerin darf die technische Form aus einem sachlichen Grund ändern, insbesondere wegen technischer Weiterentwicklung, Sicherheitsanforderungen, Plattformmigration, Einstellung oder Änderung eines externen Dienstes, gesetzlicher Anforderungen oder wirtschaftlich bzw. technisch notwendiger Systemumstellungen.

Während der geschuldeten Zugangsdauer muss mindestens eine zumutbare und im Wesentlichen gleichwertige Zugriffsmöglichkeit bestehen. Vorübergehende angemessene Unterbrechungen wegen Wartung, Migration, Sicherheit oder externer Störungen sind zulässig.

17. Aktualisierungen und freiwillige Erweiterungen

Geschuldet sind die in der Produktbeschreibung vereinbarten Inhalte und gesetzlich zwingend erforderliche Aktualisierungen. Nicht geschuldet sind, sofern nicht ausdrücklich zugesagt, fortlaufende inhaltliche Aktualisierungen, neue Module, zusätzliche Bonusinhalte, neue Versionen, individuelle Anpassungen, persönliche Rückmeldungen, Support- oder Community-Leistungen.

Freiwillig ergänzte Inhalte können geändert oder entfernt werden, sofern dadurch der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang nicht unterschritten wird.

18. B2B-Mängelmeldung und Abhilfe

Diese Bestimmung gilt ausschließlich gegenüber Unternehmerinnen. Die Kundin hat nach Freischaltung unverzüglich zu prüfen, ob Zugang und vereinbarter Leistungsumfang grundsätzlich vorhanden sind.

Erkennbare Vertragsabweichungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Freischaltung, später auftretende Abweichungen innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung, in Textform und unter möglichst genauer Beschreibung mitzuteilen.

Bei behebbaren Abweichungen ist der Auftragnehmerin zunächst eine angemessene Möglichkeit zur Abhilfe zu geben. Die Abhilfe kann insbesondere durch erneute Freischaltung, Reparatur, Austausch einer Datei, Plattformwechsel, alternative Zugriffsmöglichkeit, Nachholung oder gleichwertige Ersatzleistung erfolgen.

Soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmerinnen zwölf Monate ab Bereitstellung der jeweiligen Leistung. Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel, Vorsatzes und zwingender Haftung bleiben unberührt.

19. Keine Rückerstattung bei B2B-Digitalprodukten

Diese Bestimmung gilt ausschließlich gegenüber Unternehmerinnen. Nach vollständiger Bereitstellung digitaler Inhalte besteht kein Anspruch auf Rückgabe, Stornierung oder Rückerstattung allein deshalb, weil die Kundin ihre Meinung ändert, die Inhalte nicht nutzt, nicht mehr teilnehmen möchte, den Kurs anders eingeschätzt hat, obwohl er zutreffend beschrieben wurde, keine Zeit zur Umsetzung findet, ihre geschäftliche Ausrichtung ändert, das Programm vorzeitig abbricht oder keinen bestimmten Erfolg erzielt.

Gesetzliche Ansprüche wegen einer erheblichen und trotz angemessener Abhilfemöglichkeit nicht behobenen Vertragsverletzung bleiben unberührt.

20. Hybride Programme und Live-Leistungen

Hybride Programme bestehen aus digitalen Inhalten und den in der Produktbeschreibung genannten Live-, Support-, Community- oder Begleitbestandteilen.

Nimmt die Kundin an einem ordnungsgemäß angebotenen Live-Termin nicht teil, besteht kein Anspruch auf individuelle Nachholung, zusätzlichen Ersatztermin, Verlängerung oder Rückerstattung. Ob Aufzeichnungen angeboten werden, richtet sich ausschließlich nach der Produktbeschreibung.

Die Auftragnehmerin kann einen Live-Termin aus sachlichem Grund verschieben und einen zumutbaren Ersatztermin anbieten. Ein Anspruch auf Rückzahlung entsteht nicht allein aufgrund einer zumutbaren Terminverschiebung.

21. Qualifizierte Vertretung und endgültiger Ausfall

Soweit die persönliche Durchführung durch Alissa Smajilovic nicht ausdrücklich als wesentliche Eigenschaft des konkreten Angebots vereinbart wurde, darf die Auftragnehmerin Live-, Support- oder Trainingsleistungen durch geeignete Mitarbeiterinnen, Gasttrainerinnen, Subunternehmerinnen oder andere fachlich qualifizierte Personen durchführen lassen, sofern Inhalt, Umfang und Qualität nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Wurde ausdrücklich eine persönliche Leistung durch Alissa Smajilovic gebucht, wird vorrangig ein Ersatztermin angeboten. Eine andere Person wird in diesem Fall nur mit Zustimmung der Kundin eingesetzt.

Kann ein vereinbarter Live-Bestandteil endgültig nicht erbracht und keine vertraglich gleichwertige Ersatzleistung angeboten werden, wird der auf den endgültig ausgefallenen Bestandteil entfallende angemessene Anteil des Gesamtpreises erstattet. Maßgeblich sind Bedeutung, Umfang und Wert des Bestandteils innerhalb des rabattierten Gesamtpakets.

22. Zweck und Schutz der Community

Gruppenräume, Community-Plattformen, Chats, Calls, Foren und sonstige gemeinsame Bereiche dienen ausschließlich der Durchführung des Programms, dem fachlichen Austausch, der gegenseitigen Unterstützung und der geschützten Zusammenarbeit.

Sie dürfen nicht für persönliche Konfliktkampagnen, organisierte Druckausübung, gezielte Rufschädigung, Abwerbung, Einschüchterung, Belästigung oder die Störung der Gruppe verwendet werden.

23. Unzulässiges Verhalten

Untersagt sind insbesondere:

– Belästigung, Bedrohung, Einschüchterung, Herabwürdigung oder Diskriminierung der Auftragnehmerin, ihres Teams oder anderer Teilnehmerinnen.

– Gezielte Mobilisierung anderer Teilnehmerinnen zu einer koordinierten Stör-, Druck-, Belästigungs- oder Angriffskampagne.

– Wiederholtes Hineintragen individueller Zahlungs-, Leistungs- oder persönlicher Konflikte in Gruppenbereiche, nachdem die Kundin auf einen vertraulichen Direktweg verwiesen wurde.

– Wissentliche Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen oder Darstellung schwerwiegender unüberprüfter Anschuldigungen als erwiesene Tatsachen.

– Vorsätzlich irreführendes Herauslösen von Aussagen, Nachrichten oder Vorgängen aus ihrem Kontext, um Personen oder das Unternehmen zu schädigen.

– Unbefugte Veröffentlichung oder Weitergabe nicht öffentlicher Nachrichten, Screenshots, Aufzeichnungen, Teilnehmerlisten, Kontaktdaten oder interner Informationen.

– Doxxing, Veröffentlichung privater Adressen oder Familieninformationen oder Drohung mit einer solchen Veröffentlichung.

– Aufforderung anderer Teilnehmerinnen zu unbegründeten Chargebacks, Falschmeldungen, Vertrags-, Geheimhaltungs- oder IP-Verletzungen.

– Verwendung von Community-Kontakten zur Organisation einer gegen die Auftragnehmerin oder andere Teilnehmerinnen gerichteten Kampagne.

– Gezielte Abwerbung anderer Teilnehmerinnen für eigene oder fremde konkurrierende Angebote unter Missbrauch des Community-Zugangs.

– Unerbetene Serienwerbung, wiederholte Verkaufsansprachen, Pyramidensysteme oder nicht genehmigte Akquise.

– Erhebliche oder wiederholte Störung von Live-Terminen oder Gruppenbereichen.

– Wahrheitswidrige Darstellung als Mitarbeiterin, Kooperationspartnerin oder Vertreterin der Auftragnehmerin.

– Unerlaubte Aufzeichnung, Weitergabe, technische Extraktion oder Vervielfältigung von Inhalten oder Zugängen.

24. Zulässige Kritik und Rechtsverfolgung

Nicht untersagt sind sachlich geäußerte Kritik, wahrheitsgemäße Erfahrungsberichte, die Geltendmachung vertraglicher oder gesetzlicher Rechte, die Einholung anwaltlicher Beratung, berechtigte Meldungen an Gerichte, Behörden oder zuständige Stellen sowie gesetzlich geschützte Hinweise auf rechtswidriges Verhalten.

Diese Ausnahme berechtigt nicht zu Belästigung, Doxxing, wissentlich unwahren Tatsachenbehauptungen, unbefugter Veröffentlichung fremder Informationen oder zur gezielten Organisation einer Stör- oder Rufschädigungskampagne.

25. Sofortige Schutzmaßnahmen

Bei einem konkreten Verdacht auf einen erheblichen Verstoß darf die Auftragnehmerin sofort und ohne vorherige Abmahnung vorläufig Beiträge löschen oder ausblenden, Schreib- und Veröffentlichungsrechte beschränken, die Kundin stummschalten, aus einem laufenden Call entfernen, Community- oder Plattformzugänge sperren, direkte Kontakte über bereitgestellte Systeme unterbinden und Beweismittel sichern.

Eine vorläufige Sperre ist insbesondere zulässig, wenn sie zum Schutz anderer Teilnehmerinnen, des Teams, vertraulicher Informationen, der Gruppendynamik oder des Geschäftsbetriebs erforderlich erscheint. Eine vorherige Anhörung ist für eine sofortige Schutzsperre nicht erforderlich.

26. Dauerhafter Ausschluss und sofortige Vertragsbeendigung

Die Auftragnehmerin darf eine Kundin dauerhaft aus Community-, Gruppen-, Live- oder Plattformbereichen ausschließen oder den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung beenden, wenn die weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Bedrohung oder Doxxing, erheblicher Belästigung, gezielter Mobilisierung anderer Mitglieder, einer organisierten Stör-, Druck- oder Rufschädigungskampagne, vorsätzlicher Verbreitung schwerwiegender unwahrer Tatsachenbehauptungen, erheblicher Verletzung der Vertraulichkeit, Veröffentlichung interner Kommunikation, unerlaubter Aufnahme oder Verwertung von Calls, erheblichem Content- oder Materialdiebstahl, gezielter Abwerbung, Weitergabe von Zugangsdaten, technischem Angriff, wissentlich missbräuchlichem Chargeback oder wiederholten erheblichen Verstößen.

Bei besonders schweren Verstößen ist keine vorherige Abmahnung erforderlich. Bei weniger schweren Verstößen kann zunächst eine Warnung oder zeitlich begrenzte Einschränkung erfolgen. Die wesentlichen Gründe werden der Kundin in Textform mitgeteilt, soweit keine Sicherheits-, Datenschutz- oder überwiegenden Schutzinteressen entgegenstehen.

27. Ablehnung zukünftiger Buchungen und Sperrvermerk

Nach einem berechtigten Ausschluss, erheblichen Vertragsverstoß, wiederholten Zahlungsverzug, missbräuchlichen Chargeback oder einer erheblichen Gefährdung der Community darf die Auftragnehmerin zukünftige Buchungen ablehnen, bestehende Accounts dauerhaft sperren, neue Accounts derselben Person schließen und die Person von künftigen Gruppen- und Communityangeboten ausschließen.

Die zur Durchsetzung einer berechtigten Sperre erforderlichen Identifikations- und Vorgangsdaten dürfen im gesetzlich zulässigen Umfang gespeichert werden.

28. Finanzielle Folgen eines berechtigten B2B-Ausschlusses

Diese Bestimmung gilt ausschließlich gegenüber Unternehmerinnen. Bei einem berechtigten Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für vollständig bereitgestellte digitale Inhalte, bereits erbrachte Termine, bereits durchgeführte Live-Leistungen, bereits gewährte Community-Zeiträume sowie bereits angefallene und nicht rückholbare Plattform-, Zahlungs- oder Organisationskosten.

Bleibt der digitale Kurszugang bestehen, begründet der Ausschluss aus Community-, Gruppen- oder Live-Bereichen keinen Anspruch auf Rückzahlung des auf die digitalen Inhalte entfallenden Preisanteils.

Wird der gesamte Vertrag wegen eines schuldhaft verursachten erheblichen Vertragsverstoßes beendet, bleibt das vereinbarte Entgelt insoweit geschuldet, als die Auftragnehmerin leistungsbereit war und die weitere Leistung ausschließlich aufgrund des in der Sphäre der Kundin liegenden wichtigen Grundes unterbleibt.

Die Auftragnehmerin rechnet sich tatsächlich ersparte zukünftige Aufwendungen, tatsächlich erzielte Einnahmen aus anderweitiger Nutzung frei gewordener Kapazitäten sowie Einnahmen an, deren Erwerb sie absichtlich versäumt hat. Weitergehende Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz und Ersatz angemessener Rechtsverfolgungskosten bleiben unberührt.

29. Vertraulichkeit

Nicht öffentlich zugängliche Informationen, die innerhalb eines Programms, Calls, Gruppenraums oder Einzeltermins offenbart werden, sind vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für persönliche und gesundheitliche Informationen, Unternehmensdaten, Umsätze, Strategien, Kundinnen- und Mitarbeiterdaten, interne Prozesse, nicht öffentliche Methoden und Frameworks, Zugangsdaten, Gesprächsinhalte, Aufzeichnungen, Screenshots und Dokumente anderer Teilnehmerinnen.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort. Zulässig ist eine Offenlegung nur mit vorheriger Zustimmung, gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichteten Beraterinnen, aufgrund zwingender gesetzlicher Verpflichtung, zur berechtigten Rechtsverfolgung oder zum Schutz eines gesetzlich anerkannten überwiegenden Interesses.

Die Auftragnehmerin kann nicht uneingeschränkt garantieren, dass andere Teilnehmerinnen ihre Vertraulichkeitspflichten einhalten.

30. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Sämtliche Kursinhalte, Videos, Audios, Texte, Grafiken, Designs, Präsentationen, Workbooks, Vorlagen, Frameworks, Übungen, Trainings, Kursstrukturen und sonstigen Materialien sind rechtlich geschützt.

Die Kundin erhält ein einfaches, persönliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke und den vereinbarten Zeitraum.

Ohne ausdrückliche Zustimmung sind insbesondere Weitergabe von Zugangsdaten, Aufzeichnung von Calls, Kopieren oder Herunterladen außerhalb angebotener Funktionen, Veröffentlichung, Verkauf, Unterlizenzierung, kommerzielle Weitergabe, Verwendung als Schulungs- oder Kursmaterial, systematische Übernahme wesentlicher Inhalte oder Strukturen für konkurrierende Angebote, Scraping, Transkription oder systematische Extraktion sowie das Hochladen vollständiger oder wesentlicher Inhalte in öffentliche oder fremde KI-Systeme untersagt.

31. Schutz von Methoden, Know-how und Geschäftsgeheimnissen

Nicht öffentliche Methoden, Prozesse, Entscheidungsmodelle, interne Kursarchitekturen, Produktkonzepte, Preisstrategien, Launchpläne, Arbeitsabläufe und sonstiges vertrauliches Know-how dürfen nicht außerhalb des Vertragszwecks verwendet, offengelegt, vervielfältigt, verkauft, in ein konkurrierendes Angebot übernommen oder Dritten zur Entwicklung eines konkurrierenden Angebots bereitgestellt werden.

Allgemeine Ideen, allgemein bekannte Informationen, öffentlich zugängliche Inhalte, selbstständig entwickelte Konzepte und allgemeine berufliche Fähigkeiten werden dadurch nicht monopolisiert. Geschützt sind insbesondere die konkrete Ausarbeitung, Auswahl, Kombination, Struktur, Darstellung und nicht öffentliche Anwendung der Methoden und Inhalte.

32. Abwerbe- und Akquisitionsschutz im B2B-Verhältnis

Diese Bestimmung gilt ausschließlich gegenüber Unternehmerinnen. Während der Programmlaufzeit und für zwölf Monate danach darf die Kundin die ihr ausschließlich über das Programm bekannt gewordenen Kontaktdaten anderer Teilnehmerinnen nicht gezielt verwenden, um diese für ein unmittelbar konkurrierendes Angebot abzuwerben, zu wiederholten unerbetenen Verkaufsgesprächen zu kontaktieren oder für eigene bzw. fremde konkurrierende Programme und Communities zu rekrutieren.

Nicht untersagt sind allgemeine, nicht gezielt an Programmteilnehmerinnen gerichtete Werbung, bereits vor Programmbeginn bestehende Geschäftsbeziehungen, nachweislich unabhängig vom Programm entstandene Kontakte, private Freundschaften ohne gezielte geschäftliche Abwerbung und Kooperationen mit ausdrücklicher Zustimmung aller Beteiligten.

33. Optionale Vertragsstrafe für schwere B2B-Verstöße

Diese Bestimmung gilt ausschließlich gegenüber Unternehmerinnen und nur, wenn sie bei Gruppen- oder High-Ticket-Angeboten vor Vertragsschluss gesondert hervorgehoben und akzeptiert wurde.

Bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen schwerwiegenden Verstoß gegen Vertraulichkeit, Schutz personenbezogener Teilnehmerdaten, Regeln gegen Doxxing und organisierte Belästigung, Urheber- und Nutzungsrechte, Geschäftsgeheimnisse, das Verbot unerlaubter Aufzeichnungen oder das gezielte Abwerbeverbot schuldet die Kundin eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro je selbstständigem schwerwiegendem Verstoß.

Mehrere Einzelhandlungen, die auf einem einheitlichen Lebenssachverhalt beruhen, gelten grundsätzlich als ein Verstoß. Eine erneute Handlung nach Aufforderung zur Unterlassung gilt als neuer Verstoß. Das gesetzliche richterliche Mäßigungsrecht bleibt unberührt.

Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens, von Unterlassungs-, Beseitigungs- und Auskunftsansprüchen sowie angemessener Rechtsverfolgungskosten bleibt vorbehalten. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf Schadenersatz wegen desselben Verstoßes angerechnet.

34. Aufzeichnungen und Testimonials

Live-Termine dürfen durch die Auftragnehmerin nur aufgenommen werden, wenn dies vorab angekündigt wurde und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Teilnehmerinnen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung keine eigenen Audio-, Video-, Bildschirm- oder KI-Transkriptionsaufnahmen erstellen.

Ob Aufzeichnungen bereitgestellt werden und wie lange sie verfügbar sind, richtet sich nach der Produktbeschreibung.

Testimonials, Namen, Fotos, Stimmen oder persönliche Aussagen werden für Werbung nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung verwendet.

35. Mitwirkungspflichten und technische Voraussetzungen

Die Kundin stellt die erforderliche technische Ausstattung und eine stabile Internetverbindung bereit. Sie ist insbesondere für kompatible Geräte, aktuelle Software, sichere Zugangsdaten, rechtzeitiges Erscheinen, vereinbarte Vorbereitung und eigene rechtliche, steuerliche und fachliche Prüfungen verantwortlich.

Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, die dadurch ausgefallene Leistung kostenlos nachzuholen.

36. Haftung

Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, ausdrücklich übernommene Garantien und zwingende gesetzliche Haftung.

Gegenüber Unternehmerinnen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für nicht erreichte Umsatz-, Gewinn- oder Wachstumsziele, geschäftliche Entscheidungen der Kundin, Investitionen und Umsetzungskosten, steuerliche oder rechtliche Folgen, individuelle Interpretationen, unsachgemäße Anwendung, Ausfälle auf Seiten der Kundin, Entscheidungen unabhängiger Plattform- oder Zahlungsanbieter oder Leistungen eigenständig beauftragter Dritter, sofern kein schuldhafter Vertragsverstoß der Auftragnehmerin vorliegt.

Gegenüber Unternehmerinnen sind bei leichter Fahrlässigkeit Ansprüche auf entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten von Mitarbeiterinnen, Vertreterinnen, Erfüllungsgehilfinnen und Subunternehmerinnen.

37. Höhere Gewalt und externe Störungen

Bei höherer Gewalt oder sonstigen nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich Termine und Leistungsfristen angemessen. Dazu gehören insbesondere Krankheit oder Unfall, Energie- oder Telekommunikationsausfälle, Cyber-Angriffe, Ausfälle externer Plattformen, behördliche Maßnahmen, Krieg, Unruhen, Naturereignisse oder erhebliche technische Sicherheitsprobleme.

Die Auftragnehmerin bemüht sich um eine zumutbare Ersatzlösung. Kann eine wesentliche Leistung endgültig nicht erbracht werden, wird der endgültig nicht erbrachte Anteil nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen behandelt.

38. Subunternehmerinnen und Rechtsnachfolge

Die Auftragnehmerin darf geeignete Mitarbeiterinnen, Gasttrainerinnen, Subunternehmerinnen und technische Dienstleister einsetzen und bleibt Vertragspartnerin.

Der Vertrag oder der betreffende Geschäftsbereich darf auf eine Rechtsnachfolgerin oder Erwerberin übertragen werden, wenn diese die wesentlichen Vertragspflichten übernimmt und die vertragliche Position der Kundin nicht wesentlich verschlechtert wird.

39. Datenschutz und Beweissicherung

Personenbezogene Daten werden nach den anwendbaren Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

Die Auftragnehmerin darf Daten und Beweismittel im gesetzlich zulässigen Umfang speichern und verwenden, wenn dies für Vertragsdurchführung, Zahlungsabwicklung, Betrugsprävention, Durchsetzung von Sperren, Schutz der Community, Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

40. Änderungen der AGB und digitaler Leistungen

Neue AGB-Fassungen gelten grundsätzlich nur für Verträge, die nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossen werden. Bestehende Verträge werden nicht allein durch Veröffentlichung oder Übersendung einer neuen Fassung geändert.

Bei laufenden Verträgen können notwendige Änderungen vorgenommen werden, wenn ein sachlicher Grund besteht, die Änderung der Kundin zumutbar ist, keine wesentliche Hauptleistung ohne Zustimmung entzogen wird und die Kundin rechtzeitig informiert wird. Zwingende Rechte bleiben unberührt.

41. Besondere Verbraucherbestimmungen

Ist die Kundin trotz abweichender Angabe rechtlich als Verbraucherin einzustufen, gelten die zwingenden Verbraucherbestimmungen ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates.

Verbraucherinnen erhalten insbesondere die gesetzlich erforderlichen Vorabinformationen, eine Widerrufsbelehrung und ein Musterformular, gesetzliche Rechte für digitale Leistungen und die zwingenden Gerichtsstände.

Bei digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen durch ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn, Kenntnisbestätigung über den Rechtsverlust und ordnungsgemäße Vertragsbestätigung erlöschen.

Die ausschließlich für Unternehmerinnen gekennzeichneten Bestimmungen, insbesondere Vertragsstrafe, B2B-Gewährleistungsverkürzung, unternehmerische Verzugsregelung und Abwerbeverbot, gelten gegenüber Verbraucherinnen nicht, soweit sie nicht ausdrücklich und gesetzlich zulässig vereinbart wurden.

42. Abonnements

Soweit ein Angebot ausdrücklich als Abonnement abgeschlossen wird, gelten die in der Produktbeschreibung genannten Preise, Abrechnungsintervalle und Mindestlaufzeiten.

Für Verbraucherinnen läuft ein nach der ersten festen Laufzeit verlängerter Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann anschließend mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden, soweit zwingendes Recht keine günstigere Regelung vorsieht.

Für Unternehmerinnen kann sich ein Jahresabonnement jeweils um ein weiteres Vertragsjahr verlängern, wenn es nicht spätestens 30 Tage vor Ende der laufenden Vertragsperiode gekündigt wird.

Soweit gesetzlich eine elektronische Kündigungsschaltfläche vorgeschrieben ist, wird diese bereitgestellt. Ein bloßer Ratenplan für einen festen Gesamtpreis ist kein Abonnement.

43. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen.

Bei Verbraucherinnen gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates entzogen wird. Für Verbraucherinnen gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.

Für Unternehmerinnen wird, soweit gesetzlich zulässig, Wien, Österreich, als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

44. Verbraucherschlichtung

Die Auftragnehmerin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit nicht im Einzelfall eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Gesetzlich erforderliche Informationen nach Entstehung einer konkreten Streitigkeit bleiben unberührt.

45. Schlussbestimmungen

Individuelle Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Zwingende gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individueller Vereinbarungen bleiben unberührt.

Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen grundsätzlich wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Kundin wird gebeten, AGB, Produktbeschreibung, Bestellbestätigung, Zahlungsplan und gegebenenfalls Widerrufsbelehrung dauerhaft zu speichern.

Stand: 5. August 2026.